Ein funktionierender Aufzugsnotruf ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheit einer Aufzugsanlage. Wenn ein Aufzug stecken bleibt, muss eine eingeschlossene Person jederzeit Hilfe anfordern können – schnell, zuverlässig und ohne Umwege. Für Betreiber ist der Notruf deshalb nicht nur ein technisches Detail, sondern ein wichtiger Teil ihrer Verantwortung für den sicheren Betrieb.
Dabei geht es nicht allein um den Notrufknopf in der Kabine. Entscheidend ist, ob der Notruf zuverlässig weitergeleitet wird, wer ihn entgegennimmt, wie die Personenbefreiung organisiert ist und ob das System regelmäßig geprüft wird. Auch Vorschriften, Normen und technische Änderungen spielen eine wichtige Rolle.
Besonders relevant wird das Thema durch die bevorstehende Abschaltung alter Mobilfunknetze. Viele Aufzüge nutzen noch Notrufsysteme, die künftig nicht mehr zuverlässig funktionieren können. Betreiber sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Technik verbaut ist und ob eine Umrüstung notwendig wird.
Wie funktioniert der Notruf im Aufzug?
Der Notruf im Aufzug ermöglicht eingeschlossenen Personen, direkt aus der Kabine Hilfe anzufordern. Dafür ist in Personenaufzügen ein Notrufsystem verbaut, das über einen Notrufknopf ausgelöst wird und eine Sprechverbindung zu einer ständig erreichbaren Stelle herstellt.
Wird der Notrufknopf gedrückt, verbindet sich das System mit einer Notrufzentrale oder einer beauftragten Stelle. Dort wird der Notruf entgegengenommen, die Situation eingeschätzt und die Personenbefreiung eingeleitet. Wichtig ist dabei, dass nicht nur ein Signal gesendet wird, sondern eine Zweiwege-Kommunikation möglich ist. Eingeschlossene Personen können also sprechen und Rückmeldung erhalten.
Für Betreiber bedeutet das: Der Aufzugsnotruf muss technisch funktionieren und organisatorisch abgesichert sein. Es muss klar sein, wohin der Notruf geleitet wird, wer reagiert und wie die Befreiung im Ernstfall veranlasst wird. Nur wenn Technik, Erreichbarkeit und Ablauf zusammenspielen, erfüllt der Notruf seinen Zweck.
Was tun, wenn der Aufzug stecken bleibt?
Wenn Sie im Aufzug stecken bleiben, sollten Sie vor allem ruhig bleiben und keine eigenen Befreiungsversuche unternehmen. Der sicherste Weg ist immer der Notruf über die Kabine. Danach wird die Hilfe von außen organisiert.
Empfohlen werden folgende Schritte:
- Notrufknopf drücken: Drücken Sie den Notrufknopf in der Kabine und halten Sie ihn gegebenenfalls einige Sekunden gedrückt. Dadurch wird eine Verbindung zur zuständigen Notrufstelle hergestellt.
- Situation schildern: Sagen Sie möglichst ruhig, dass Sie im Aufzug eingeschlossen sind. Wenn möglich, nennen Sie Standort, Gebäude, Etage oder andere Hinweise, die bei der Zuordnung helfen.
- In der Kabine bleiben: Versuchen Sie nicht, die Türen gewaltsam zu öffnen oder den Aufzug eigenständig zu verlassen. Warten Sie auf die Anweisungen der Notrufstelle.
- Auf Personenbefreiung warten: Die Notrufstelle leitet die Personenbefreiung ein. Ein geschulter Personenbefreier oder zuständiger Dienst kommt zur Anlage und befreit Sie kontrolliert von außen.
Für Betreiber ist entscheidend, dass dieser Ablauf jederzeit zuverlässig funktioniert. Der Notruf muss erreichbar sein, die Notrufstelle muss eindeutig zugeordnet werden können, der Notfallplan muss vorliegen und die Personenbefreiung muss organisatorisch geregelt sein. Außerdem sollte jeder Vorfall dokumentiert und anschließend geprüft werden, ob Wartung, Instandsetzung oder weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Wer nimmt den Notruf im Aufzug entgegen?
Der Notruf im Aufzug wird in der Regel von einer ständig erreichbaren Notrufzentrale oder einer beauftragten Notdienststelle entgegengenommen. Dort meldet sich eine geschulte Person, nimmt Kontakt zur eingeschlossenen Person auf und leitet die nächsten Schritte ein.
Wichtig ist, dass der Notruf nicht einfach nur ein technisches Signal auslöst. Bei einem modernen Aufzugsnotruf muss eine Sprechverbindung möglich sein, damit die Situation eingeschätzt und die eingeschlossene Person beruhigt werden kann. Die Notrufstelle erkennt idealerweise, von welcher Anlage der Notruf kommt, und kann den zuständigen Personenbefreier oder Service informieren.
Ist ein Notruf im Aufzug in Deutschland Pflicht?
Ein Notruf im Aufzug ist in Deutschland für Personenaufzüge verpflichtend. Aufzugsanlagen müssen so betrieben werden, dass eingeschlossene Personen jederzeit Hilfe anfordern können. Dafür ist ein wirksames Notrufsystem mit Zweiwege-Kommunikation erforderlich.
Die Grundlage dafür ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Die BetrSichV verpflichtet Betreiber dazu, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen sicher zu verwenden und Gefährdungen vor der Verwendung zu beurteilen. Die TRBS konkretisieren diese Anforderungen für den praktischen Betrieb von Aufzugsanlagen.
Wichtig ist: Ein vorhandener Notrufknopf allein reicht nicht aus. Der Notruf muss zuverlässig funktionieren, bei einer ständig erreichbaren Stelle eingehen und eine sichere Personenbefreiung ermöglichen. Ist das Notrufsystem defekt oder nicht erreichbar, kann der sichere Betrieb der Anlage gefährdet sein.
Welche Vorschriften und Normen gelten für den Aufzugsnotruf?
Für den Aufzugsnotruf sind vor allem die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 3121 und die DIN EN 81-28 relevant. Sie legen fest, dass eingeschlossene Personen Hilfe anfordern können müssen und dass der Notruf zuverlässig an eine ständig erreichbare Stelle weitergeleitet wird.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die grundsätzliche Verantwortung für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen. Die TRBS 3121 konkretisiert diese Anforderungen im Betrieb und beschreibt unter anderem Anforderungen an Notruf, Notfallplan und Personenbefreiung. Die DIN EN 81-28 behandelt die Fern-Notrufsysteme für Personen- und Lastenaufzüge und ist besonders für die technische Umsetzung des Aufzugsnotrufs wichtig.
Wie oft muss der Notruf im Aufzug geprüft werden?
Der Notruf im Aufzug sollte regelmäßig auf Funktion geprüft werden. Entscheidend ist, dass die Sprechverbindung zuverlässig hergestellt wird, die richtige Notrufstelle erreicht wird und die Anlagendaten dort korrekt vorliegen.
Die Prüfung des Notrufsystems erfolgt häufig im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen, Wartungen und wiederkehrenden Prüfungen der Aufzugsanlage. Dabei wird unter anderem überprüft, ob ein Testnotruf funktioniert und ob die zuständige Stelle die Anlage eindeutig zuordnen kann. Die wiederkehrende Prüfung eines Aufzugs erfolgt spätestens alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Warum funktioniert bei vielen Aufzügen künftig der Notruf nicht mehr?
Bei vielen Aufzügen kann der Notruf künftig zum Problem werden, wenn das verbaute Notrufsystem noch über ältere Mobilfunktechnik läuft. Besonders betroffen sind Anlagen, deren Notruf über das 2G-Netz übertragen wird. Solange dieses Netz verfügbar ist, funktioniert der Notruf meist unauffällig im Hintergrund. Wird die Netztechnik jedoch abgeschaltet, kann die Verbindung zur Notrufstelle ausfallen.
Das Risiko liegt also nicht im Notrufknopf selbst, sondern in der Übertragungstechnik dahinter. Ein Aufzug kann äußerlich unverändert wirken, während das Kommunikationsmodul technisch veraltet ist. Für eingeschlossene Personen bedeutet das im Ernstfall: Der Notruf wird möglicherweise nicht mehr zuverlässig weitergeleitet.
Abschaltung 2G-Netz und was das für Betreiber von Aufzügen bedeutet
Die Abschaltung des 2G-Netzes betrifft Aufzüge dann, wenn das Notrufsystem noch über GSM-Technik kommuniziert. In diesem Fall kann der Notruf nach der Netzabschaltung nicht mehr zuverlässig zur Notrufstelle übertragen werden. Für den sicheren Betrieb ist das kritisch, weil eingeschlossene Personen jederzeit Hilfe anfordern können müssen.
Für Betreiber bedeutet das: Sie sollten nicht erst reagieren, wenn der Notruf ausfällt. Sinnvoll ist eine frühzeitige Bestandsaufnahme aller Aufzugsanlagen. Dabei sollte geprüft werden, welche Notruftechnik verbaut ist, ob das System noch über 2G läuft und welche Umrüstung technisch erforderlich ist.
Wichtig ist außerdem die rechtzeitige Planung. Wenn viele Betreiber gleichzeitig umrüsten müssen, können Kapazitäten bei Fachunternehmen, Lieferzeiten für Komponenten und Abstimmungen mit Wartungsfirmen zum Problem werden. Wer früh handelt, reduziert das Risiko längerer Ausfallzeiten und kann die Umstellung besser in Wartung, Modernisierung oder andere Maßnahmen integrieren.
Wann wird der Aufzugsnotruf über 2G abgeschaltet?
Der Aufzugsnotruf selbst wird nicht abgeschaltet. Betroffen ist das 2G-Mobilfunknetz, über das viele ältere Notrufsysteme ihre Verbindung zur Notrufstelle herstellen.
Wichtige Termine für die 2G-Abschaltung:
- Deutsche Telekom: Abschaltung des 2G-Netzes bis Ende Juni 2028 geplant.
- Vodafone: Abschaltung der 2G-Dienste ab September 2028 geplant; für bestimmte kritische IoT-Anwendungen kann 2G nach separater Vereinbarung bis 31. Dezember 2030 weiter verfügbar bleiben.
- Telefónica/O2: Bislang ist laut Bundesnetzagentur kein konkretes Abschaltdatum bekannt.
- 1&1: Betreibt kein eigenes 2G-Netz; über National Roaming ist hier zunächst das Vodafone-Netz relevant.
Für Betreiber heißt das: Entscheidend ist nicht nur das allgemeine Abschaltdatum, sondern welcher Mobilfunkanbieter, welche SIM-Karte und welches Notrufmodul in der jeweiligen Aufzugsanlage verbaut sind. Ein 2G-basiertes Notrufsystem sollte deshalb frühzeitig geprüft und rechtzeitig auf eine zukunftssichere Lösung wie LTE/4G umgestellt werden.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Aufzugsnotruf
Welche Kosten können beim Aufzugsnotruf entstehen?
Die Kosten für den Aufzugsnotruf hängen von Technik, Anbieter, laufender Notrufaufschaltung, Wartung und möglicher Umrüstung ab. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn alte 2G-Module auf LTE/4G umgestellt werden müssen.
Muss jeder Aufzug ein Notrufsystem haben?
Personenaufzüge müssen über ein funktionierendes Notrufsystem verfügen, damit eingeschlossene Personen jederzeit Hilfe anfordern können. Entscheidend ist eine zuverlässige Zweiwege-Kommunikation zu einer ständig erreichbaren Stelle.
Was passiert, wenn der Aufzug stecken bleibt?
Bleibt ein Aufzug stecken, sollte der Notrufknopf gedrückt werden. Die Notrufstelle nimmt Kontakt auf, bewertet die Situation und organisiert die sichere Personenbefreiung durch einen geschulten Personenbefreier oder zuständigen Dienst.
Was tun, wenn der Notruf im Aufzug defekt ist?
Ist der Notruf im Aufzug defekt, sollte die Anlage nicht einfach weiterbetrieben werden. Der Defekt muss sofort gemeldet, dokumentiert und durch ein Fachunternehmen geprüft beziehungsweise behoben werden.
Darf ein Aufzug ohne funktionierenden Notruf betrieben werden?
Ein Personenaufzug ohne funktionierenden Notruf kann den sicheren Betrieb gefährden. Wenn eingeschlossene Personen keine Hilfe anfordern können, ist die Anlage aus Betreibersicht kritisch und sollte bis zur Klärung nicht genutzt werden.
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