 
															Die europäische Norm EN 81-76 eröffnet neue Möglichkeiten in der Nutzung von Aufzügen im Notfall. Erstmals ist es erlaubt, Aufzüge gezielt als Evakuierungsaufzüge einzusetzen – wenn sie nach klaren Vorgaben ausgestattet sind. Damit schafft die Norm einen Rahmen, der sowohl die Sicherheit erhöht als auch die Barrierefreiheit verbessert.
Für Nutzer bedeutet das mehr Selbstständigkeit und Schutz im Ernstfall. Für Betreiber und Planer entsteht eine neue Option, Aufzüge sinnvoll in Evakuierungskonzepte einzubinden und Gebäude zukunftssicher zu gestalten.
Was regelt die Norm EN 81-76?
Die Norm EN 81-76 definiert die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die notwendig sind, um Aufzüge im Notfall sicher nutzen zu können. Ziel ist es, dass auch Menschen, die Treppen nicht nutzen können, eine realistische Möglichkeit der Evakuierung haben.
Damit wird eine bisherige Lücke geschlossen: „Aufzüge im Brandfall nicht benutzen“ gilt weiterhin für herkömmliche Aufzüge. Doch für Anlagen, die nach EN 81-76 geplant oder ausgerüstet sind, gilt: „Aufzüge im Brandfall nutzbar“ – unter streng kontrollierten Bedingungen.
Für welche Gebäude bietet sich die Norm besonders an?
- Krankenhäuser,
- Pflegeeinrichtungen,
- Bahnhöfe,
- Flughäfen, Einkaufszentren,
- Bürogebäude,
- Wohnhochhäuser
Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?
Damit ein Aufzug als Evakuierungsaufzug nutzbar ist, sind bestimmte Anpassungen erforderlich. Diese erhöhen nicht nur die allgemeine Sicherheit der Aufzüge, sondern stellen auch sicher, dass die Anlage im Ernstfall zuverlässig funktioniert.
Zu den typischen Anforderungen gehören:
- Notstromversorgung, um auch bei Stromausfall funktionsfähig zu bleiben
- Zusätzliche Brandschutzmaßnahmen für Schacht, Türen und Kabine
- Eine Evakuierungssteuerung, die Vorrangfahrten ermöglicht
- Kommunikationssysteme mit Notrufstellen, akustischen Signalen und Anzeigen
- Kabinen- und Türmaße, die eine rollstuhlgerechte Nutzung sicherstellen
Was gilt es bei der Norm EN 81-76 zudem zu beachten?
Die Technik allein macht einen Aufzug noch nicht zum Evakuierungsaufzug. Ebenso wichtig sind klare Abläufe, die im Notfall greifen. Betreiber profitieren davon, wenn sie die Norm in ihre Gesamtstrategie für Brandschutz und Sicherheit integrieren.
Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge, die Integration in Flucht- und Räumungspläne, eindeutige Beschilderung sowie regelmäßige Übungen. Diese Maßnahmen schaffen Verlässlichkeit – für Nutzer, Betreiber und Rettungskräfte gleichermaßen.
Was bedeutet die Norm EN 81-76 für Bestandsgebäude?
Für bestehende Gebäude gilt: Eine Nachrüstung ist nicht verpflichtend, kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn die Aufzüge gezielt in Evakuierungskonzepte einbezogen werden sollen.
Eine Analyse zeigt, ob eine Anlage technisch geeignet ist und welche Anpassungen möglich sind. In vielen Fällen können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, eine Notstromversorgung oder neue Steuerungssysteme dazu beitragen, dass auch Bestandsaufzüge als Evakuierungsaufzüge genutzt werden können.
Welchen Nutzen hat die Umsetzung der EN 81-76?
Die Einführung von Evakuierungsaufzügen nach EN 81-76 bringt mehrere Vorteile. Sie sorgt für mehr Sicherheit im Notfall, reduziert Engpässe in Treppenhäusern und stärkt die Barrierefreiheit. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet dies ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Für Betreiber bietet es die Möglichkeit, Gebäude normgerecht und zukunftssicher auszurichten – ohne dass dies zwingend vorgeschrieben ist.
Tipp: Die Anforderungen an barrierefreie Aufzüge sind in verschiedenen Normen, etwa der DIN 18040 , klar definiert.
Norm EN 81-76: Welche Rolle spielt die Aufzugsplanung?
Die Entscheidung, ob und wie ein Aufzug als Evakuierungsaufzug eingesetzt wird, muss frühzeitig in der Aufzugsplanung berücksichtigt werden. Planer schaffen damit die Grundlage, dass technische Lösungen und organisatorische Konzepte nahtlos ineinandergreifen. Gerade in komplexen Gebäuden entsteht so ein Mehrwert für alle Beteiligten: Nutzer erhalten Sicherheit, Betreiber Planungssicherheit und das Gebäude insgesamt ein höheres Sicherheitsniveau.
FAQ – häufige Fragen zur neuen Norm EN 81-76
Was ist die EN 81-76?
Eine europäische Norm, die beschreibt, wie Aufzüge im Brandfall als Evakuierungsaufzüge genutzt werden können. Sie definiert technische und organisatorische Anforderungen für den sicheren Betrieb.
Darf man Aufzüge im Brandfall nutzen?
Normale Aufzüge dürfen weiterhin nicht genutzt werden. Nur speziell ausgestattete Anlagen nach EN 81-76 sind im Brandfall nutzbar.
Welche Technik ist für die Umsetzung der EN 81-76 erforderlich?
Zu den Anforderungen gehören Notstromversorgung, Brandschutzmaßnahmen, Evakuierungssteuerung, Kommunikationssysteme und barrierefreie Kabinen.
Müssen bestehende Gebäude für die EN 81-76 nachrüsten?
Eine Nachrüstung ist nur notwendig, wenn ein Betreiber den Aufzug bewusst als Evakuierungsaufzug einsetzen möchte. Eine allgemeine Pflicht zur Umsetzung gibt es nicht.
Welche Vorteile hat die Umsetzung der EN 81-76?
Sie erhöht die Sicherheit aller Nutzer, stärkt die Barrierefreiheit und schafft für Betreiber ein zukunftsfähiges und normgerechtes Sicherheitskonzept.

